Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung stehen. Sie sind in der Entscheidung, wo sie eine Ordination eröffnen wollen und in welchem Umfang diese betrieben werden soll, völlig autonom.
Wahlärzte haben ihre ärztliche Leistung über Privathonorar mit dem Patienten zu verrechnen.
Als besonderen Service reichen wir für Sie die Honorarnoten bei der Krankenkasse ein.
Abhängig von der Kasse, erfolgt dann eine Kostenrückerstattung von bis zu 80% des Kassentarifes.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben übernimmt diese eventuell die Differenz zwischen dem Kassen- und Privathonorartarif.
Die Rezepte werden in Österreich von allen Apotheken wie Kassenrezepte behandelt und müssen ebenso wie die Überweisungen nicht vom praktischen Arzt »umgeschrieben« werden.
Brillenrezepte werden selbstverständlich von jedem Optiker akzeptiert.